Nützliches
Rund ums bauen
Aus unserer langjährigen praktischen Erfahrung heraus wissen wir wie wichtig es ist rechtliche Vorschriften nicht nur zu kennen, sondern diese auch exakt einzuhalten. Doch moderne Verwaltungen auf allen Ebenen verstehen sich heutzutage mehr denn je nicht mehr länger als bürokratische „Hürdenbauer“, sondern als Dienstleister der Bürger. Daher stellen wir Ihnen hier einige nützliche Links zur Verfügung, die Ihnen bei der Planung und Durchführung Ihrer Projekte weiterhelfen können.
Bordsteinabsenkung in Paderborn
Bordsteinabsenkungen sind genehmigungsfplichtig. Das zuständige Amt im Stadtgebiet Paderborn ist das Straßen- und Brückenbauamt der Stadt Paderborn. Für alle anderen Gemeinden gilt gleiches und kann auf den Internetseiten der jeweiligen Gemeinde gefunden werden.
Den Antrag für die Stadt Paderborn finden Sie hier. Weitere Informationen zum Thema hat die Stadt hier zusammengetragen.
Weitere Interessante Informationen rund um das private Bauen finden Sie im Bereich des Straßen- und Brückenbauamts, das uns über die Jahre zu einem sehr wichtigen und geschätzten Partner geworden ist.
Informationsangebot "Bauen und Wohnen" des Kreises Paderborn
Auf den entsprechenden Seiten des Kreises Paderborn erhalten Sie wertvolle Tipps und Hinweise rund ums Thema Bauen. ->Link besuchen
So finden Sie dort unter anderen auch Erklärungen zu Liegenschaftskarten für Bauanträge. ->Link besuchen
Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
Das Downloadcenter der Handwerkskammer OWL stellt Ihnen eine Vielzahl interessanter Informationen und Formulare rund um das Handwerk unserer Region zu Verfügung. ->Link besuchen
Zum Beispiel können Sie dort auch Einblick in die jeweils aktuelle Fassung der Handwerksordnung nehmen, die selbstverständlich auch für unseren Betrieb als Mitglied der Handwerkskammer gilt. ->Link besuchen
Finanzministerium nordrhein-westfalen
Auf den Seiten des Finanzministeriums NRW finden Sie u.a. die notwendigen Formulare und Hinweise zum Thema Bauabzugssteuer. Durch das Bausteuerabzugsgesetz sind entsprechende Vorschriften in die Abgabenordnung und das Einkommensteuergesetz eingefügt worden. Der Steuerabzug für Privatpersonen ist erstmals für Bauleistungen vorzunehmen, die nach dem 31. Dezember 2001 erbracht wurden. ->Link besuchen
landesministerium für bauen, wohnen, stadtentwicklung und verkehr (MBWSV)
Auf den Seiten des MBWSV können Sie im Bereich „Bauen“ umfangreiche Informationen erhalten, die für Ihr geplantes Projekt nützlich sein können. ->Link besuchen
Auf der zugehörigen Internetpräsenz finden Sie viele weitere Informationen, z.B. zum häufig heranzuziehenden Bauplanungsrecht. ->Link besuchen
Bundesministerium für verkehr, bau und stadtentwicklung (BMVBS)
Auf den Seiten des BMVBS können Sie ebenfalls im Bereich „Bauen und Wohnen“ umfangreiche Informationen erhalten, die für Ihr geplantes Projekt nützlich sein können. ->Link besuchen
Z.B. findet sich dort auch die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)“ ->Link besuchen