Nützliches

Rund ums bauen

Aus unserer langjährigen praktischen Erfahrung heraus wissen wir wie wichtig es ist rechtliche Vorschriften nicht nur zu kennen, sondern diese auch exakt einzuhalten. Doch moderne Verwaltungen auf allen Ebenen verstehen sich heutzutage mehr denn je nicht mehr länger als bürokratische „Hürdenbauer“, sondern als Dienstleister der Bürger. Daher stellen wir Ihnen hier einige nützliche Links zur Verfügung, die Ihnen bei der Planung und Durchführung Ihrer Projekte weiterhelfen können.

Bordsteinabsenkung in Paderborn

Bordsteinabsenkungen sind genehmigungsfplichtig. Das zuständige Amt im Stadtgebiet Paderborn ist das Straßen- und Brückenbauamt der Stadt Paderborn. Für alle anderen Gemeinden gilt gleiches und kann auf den Internetseiten der jeweiligen Gemeinde gefunden werden.

Den Antrag für die Stadt Paderborn finden Sie hier. Weitere Informationen zum Thema hat die Stadt hier zusammengetragen.

Weitere Interessante Informationen rund um das private Bauen finden Sie im Bereich des Straßen- und Brückenbauamts, das uns über die Jahre zu einem sehr wichtigen und geschätzten Partner geworden ist.

Informationsangebot "Bauen und Wohnen" des Kreises Paderborn

Auf den entsprechenden Seiten des Kreises Paderborn erhalten Sie wertvolle Tipps und Hinweise rund ums Thema Bauen. ->Link besuchen

So finden Sie dort unter anderen auch Erklärungen zu Liegenschaftskarten für Bauanträge. ->Link besuchen

Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld

Das Downloadcenter der Handwerkskammer OWL stellt Ihnen eine Vielzahl interessanter Informationen und Formulare rund um das Handwerk unserer Region zu Verfügung. ->Link besuchen

Zum Beispiel können Sie dort auch Einblick in die jeweils aktuelle Fassung der Handwerksordnung nehmen, die selbstverständlich auch für unseren Betrieb als Mitglied der Handwerkskammer gilt. ->Link besuchen

Finanzministerium nordrhein-westfalen

Auf den Seiten des Finanzministeriums NRW finden Sie u.a. die notwendigen Formulare und Hinweise zum Thema Bauabzugssteuer. Durch das Bausteuerabzugsgesetz sind entsprechende Vorschriften in die Abgabenordnung und das Einkommensteuergesetz eingefügt worden. Der Steuerabzug für Privatpersonen ist erstmals für Bauleistungen vorzunehmen, die nach dem 31. Dezember 2001 erbracht wurden.  ->Link besuchen

landesministerium für bauen, wohnen, stadtentwicklung und verkehr (MBWSV)

Auf den Seiten des MBWSV können Sie im Bereich „Bauen“ umfangreiche Informationen erhalten, die für Ihr geplantes Projekt nützlich sein können. ->Link besuchen

Auf der zugehörigen Internetpräsenz finden Sie viele weitere Informationen, z.B. zum häufig heranzuziehenden Bauplanungsrecht. ->Link besuchen

Bundesministerium für verkehr, bau und stadtentwicklung (BMVBS)

Auf den Seiten des BMVBS können Sie ebenfalls im Bereich „Bauen und Wohnen“ umfangreiche Informationen erhalten, die für Ihr geplantes Projekt nützlich sein können. ->Link besuchen

Z.B. findet sich dort auch die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)“ ->Link besuchen